Mietstreitigkeiten: Lieber erst zum Schlichter, Schiedsmann oder Mediator

Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schimmelflecken oder Rückzahlung der Mietkaution -Anlässe gibt’s genug für Mieter und Vermieter, sich in die Haare zu kriegen. Landen die Parteien vor Gericht, kommt es zwar zu einer verbindlichen Entscheidung – eine Einigung ist aber selten der Fall. Zufriedener und finanziell weniger belastet sind die Streithähne oft, wenn ein Schiedsmann, Schlichter oder Mediator zwischen ihnen vermittelt.

Vorteil: Außergerichtliche Lösung

 

Das Urteil eines Richters in einem Mietrechtsstreit stellt klare Verhältnisse her, aber selten beide Seiten zufrieden. Vielmehr gibt es einen Verlierer und einen Gewinner. Und das birgt weiteres Konfliktpotenzial – besonders, wenn die Parteien weiterhin miteinander umgehen müssen. Im schlimmsten Fall versucht ein Vermieter, der sich durch ein Urteil ungerecht behandelt fühlt, den Bewohner aus der Wohnung zu mobben. Oder ein erbitterter Mieter überzieht den Eigentümer mit Beschwerden.

 

Außergerichtliche Schlichtungsverfahren haben gleich mehrere Vorteile gegenüber dem Gerichtsverfahren: Sie sind schneller und günstiger – und weil auch emotionale Probleme eines Streits aufgearbeitet werden, sind die Lösungen oft dauerhafter.

 

Der Mediator vermittelt – die Lösung finden die Konfliktparteien

 

Ein Mediator versucht einen Konflikt mit den Streithähnen zusammen und für beide Seiten zufriedenstellend zu lösen. Dafür arbeitet der Vermittler – meist handelt es sich um geschulte Personen wie Anwälte oder Psychologen – die Interessen und versteckten Motive der Beteiligten heraus. Voraussetzung: Er muss neutral und unabhängig sein. Auch Mieter und Vermieter sollten unbedingt freiwillig an den Verhandlungstisch kommen und eigenständig entscheiden, ansonsten fehlt einer Mediation die Grundlage. Denn es gilt: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess – für den Inhalt, also auch die Lösungsvorschläge, jedoch die Parteien. Ein Mediator veranschlagt meist einen Stundenlohn von 80 bis 300 Euro pro Stunde.

 

Kompromisse finden mit einem Schlichter

 

Eine aktivere Rolle übernimmt ein Schlichter, denn er bietet konkrete Lösungsvorschläge an. Dabei versucht er ebenfalls, die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen. In die Rolle des Schlichters schlüpfen oft Experten wie Richter oder Anwälte, die dann jedoch nicht über eine Entscheidungsgewalt verfügen. Ein Schlichtungsversuch ist in folgenden Fällen sogar obligatorisch, bevor eine Klage überhaupt zugelassen wird:

 

– In vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht bis

zu einem Streitwert von 750 EUR

– Bei Nachbarrechtsstreitigkeiten nach §§ 910, 911, 923 BGB sowie

nach den landesgesetzlichen Vorschriften i.S. des Art. 124

EGBGB, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem

gewerblichen Betrieb handelt

– Bei bestimmten Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen

Ehre

 

Die Kosten einer Schlichtung liegen deutlich unter denen eines Gerichtsverfahrens, nämlich bei maximal 200 Euro.

 

Wenn das Schiedsamt spricht

 

Schiedsmänner und -frauen sind ehrenamtlich tätige Personen, die meist von den Gemeinden gewählt werden. Sie kommen in privater Umgebung mit den streitenden Parteien zusammen und versuchen mit diesen einen Vergleich herbeizuführen, der nach der Unterschrift beider Seiten rechtswirksam ist. Das Verfahren ist schnell und bringt kaum bürokratischen Aufwand mit sich, denn es wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die Gespräche führen in 50 Prozent der Fälle zu einem erfolgreichen Abschluss. Eine Schiedsperson ist über das Bezirksamt oder das Amtsgericht zu finden, selten fallen für das Procedere höhere Kosten als 50 Euro an.

 

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