DStGB: Hartz IV Kompromiss positives Signal für Kinder und Kommunen – Zusätzlicher Leistungsumfang deutlich höher als fünf Euro

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die heute im Bundestag und Bundestrat beschlossene Einigung zur Hartz IV Reform begrüßt. „Es ist gut, dass die Politik den Knoten endlich durchgeschlagen und ein eindeutiges Signal zur Entlastung der Kommunen gesetzt hat. Die Bereitschaft des Bundes in Schritten bis zum Jahre 2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter vollständig zu übernehmen, ist eine wichtige Entlastung für die Kommunen“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.

In diesem Jahr haben die Städte und Gemeinden für die Grundsicherung im Alter über 3,9 Mrd. Euro ausgegeben. Die Verhinderung von Altersarmut ist keine kommunale, sondern eine gesamtstaatliche Aufgabe. Trotz dieser Entlastung bleibt die Finanzlage der Kommunen schwierig.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder erhöht deren Bildungschancen und ist ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut. Die dafür angesetzten 1,3 Mrd. Euro pro Jahr plus 400 Millionen Euro für Mittagessen in Horten sollte nicht kleingeredet werden. Vielen Kindern wird dadurch effektiv geholfen und die Kommunen werden diese Aufgabe unbürokratisch ausführen.

 

Die moderate Erhöhung des Regelsatzes sichert den notwendigen Abstand zu den Lohnempfängern. Die daran geübte Kritik sollte insbesondere bedenken, dass sich die Leistungen an einen Erwerbslosen nicht auf den Regelsatz beschränken. Hinzukommen die Kranken- und die Pflegeversicherung sowie die Kosten der Unterkunft. Schon nach jetziger Rechtslage bedeutet das für einen Alleinstehenden im Durchschnitt 907 Euro pro Monat, für eine Familie mit zwei Kindern 1.866 Euro pro Monat. Im Hinblick auf das Teilhabepaket für Kinder wird dieser Familiensatz auf über 1.900 Euro steigen. Hinzu kommt, dass nun mehr im Regelsatz die Warmwasserversorgung nicht enthalten ist, sondern über die Unterkunftskosten erstattet wird, so dass sich schon jetzt rechnerisch eine Leistungserhöhung von 10 bis 11 Euro ergibt. Wer hier noch weiter aufsatteln will, muss wissen, dass mit jeder Erhöhung noch mehr Leistungsempfänger als Aufstocker ins System kommen.

 

DStGB