Der Zivildienst – ein Auslaufmodell

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli diesen Jahres geht auch der Wegfall des Zivildienstes einher. Wie Kliniken, Altenheime, Pflegeeinrichtungen und Wohlfahrtsverbände – die seit Jahren auf die Unterstützung der Zivildienstleistenden bauen – diese Lücke füllen werden, ist noch unklar.

Nach Angaben des Pflegedirektors Josef Hug kommen derzeit 45 Zivildienstleistende im Klinikum zum Einsatz. Ihre Einsatzgebiete sind vielseitig. Sie bringen Patienten zu Untersuchungen, unterstützen den Pflegedienst auf den Stationen und in den Funktionseinheiten oder sind in der Leitstelle des zentralen Operationsbereichs tätig.

 

„Mit Bekanntwerden des Aussetzungszeitpunktes kam es bei uns zu einem Einbruch bei den Neubewerbungen und auch bereits geplante Einsätze wurden von Zivildienstanwärtern abgesagt. Bis zur Jahresmitte müssen wir von einem erheblichen Engpass bei der Besetzung der Zivildienststellen im Klinikum ausgehen“, beschreibt Hug die gegenwärtige Situation.

 

Auch wenn die endgültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes als Ersatz für den Zivildienst voraussichtlich nicht vor April den Bundesrat passieren werden, haben die örtlichen Institutionen bereits heute die Möglichkeit, um Interessierte für den Bundesfreiwilligendienst zu werben. „Vor diesem Hintergrund werden wir uns von Seiten des Klinikums schon jetzt aktiv für den Bundesfreiwillgendienst einsetzen.“

 

Aus Sicht von Josef Hug ist der Bundesfreiwilligendienst eine ideale Möglichkeit, sich in einem sozialen Bereich zu engagieren, die Zeit bis zum Beginn des Studiums oder einer Berufsausbildung sinnvoll zu überbrücken, oder zu prüfen, inwieweit man für einen Beruf im Gesundheitswesen geeignet ist. „Die Einsatzmöglichkeiten für den künftigen Bundesfreiwilligendienst werden sich an den bisherigen Einsatzgebieten des Zivildienstes orientieren. Die Tätigkeiten sollen Einblicke in Abläufe eines Großkrankenhauses geben und dabei sowohl den Anforderungen junger Menschen entsprechen als auch für Menschen mit Lebens- und Berufserfahrungen gut geeignet sein.“

 

Seinen Angaben zufolge will das Klinikum die Bedingungen für alle Freiwilligendienste, d. h. für das Freiwillige Soziale Jahr wie auch für den Bundesfreiwilligendienst, sowohl hinsichtlich der Vergütung in Form eines Taschengeldes, als auch bezüglich den sonstigen Bedingungen gleich gestalten. „Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bundesfreiwilligendienst endgültig feststehen, wird das Klinikum die Öffentlichkeit erneut und ausführlich informieren“, erklärt Hug abschließend.

 

Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH