Afrikanische Schweinepest an EU-Außengrenzen: Landwirtschaftsministerium rät zur Vorsicht

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume rät im Zusammenhang mit der so genannten Afrikanischen Schweinepest zu erhöhter Vorsicht.

Der ursprünglich aus Zentralafrika stammende Erreger breitet sich derzeit sprunghaft in der Russischen Föderation und Nachbarstaaten aus. Nach Feststellungen in Georgien, Kasachstan und der Ukraine ist jetzt auch der Raum Kaliningrad (das ehemalige nördliche Ostpreußen) betroffen. Von dort werden Feststellungen bei Haus- und Wildschweinen gemeldet.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Schweine und Wildschweine. Der Erreger wird direkt oder über Blut saugende Insekten übertragen. Das Erkrankungsbild sieht der Klassischen Schweinepest zum Verwechseln ähnlich (Fieber, Blutungen, Störungen im Atmungs- und Verdauungsapparat). Die Sterblichkeit ist regelmäßig hoch (bis 90 Prozent der infizierten Tiere). Es gibt keine Möglichkeit, Tiere wirksam gegen die Krankheit zu impfen.

 

Wissenschaftler führen die schnelle und weiträumige Verbreitung unter anderem darauf zurück, dass unsachgemäß entsorgte Speiseabfälle (zum Beispiel aus der Schiffsverpflegung) an Hausschweine verfüttert wurden bzw. über Mülldeponien an das Schwarzwild gelangt sind. Insbesondere das Schwarzwild in den an das Kaliningrader Gebiet angrenzenden Regionen Polens und des Baltikums ist stark gefährdet.

Die Erkrankung mit dem Erreger ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten. Die Afrikanische Schweinepest stellt aber eine unmittelbare Gefährdung der Schweinehaltung auch in Schleswig-Holstein dar. Das Landwirtschaftsministerium hat deshalb die Veterinärbehörden im Lande angewiesen, in den Häfen nachhaltig sicherzustellen, dass Speiseabfälle aus dem grenzüberschreitenden Schiffsverkehr korrekt entsorgt werden. Ferner wurde das Landeslabor angewiesen, sich an einem Ringversuch des Friedrich-Loeffler-Institutes zu beteiligen, in dem der labordiagnostische Nachweis der Erkrankung standardisiert wird. Auf diesem Wege soll eine rechtzeitige Erkennung dieser exotischen Erkrankung gesichert werden.

 

Besondere Vorsicht gilt auch für die Teilnahme an Jagden in den genannten Bereichen. Es ist dringend sicherzustellen, dass danach keine Kontakte zu hiesigen Schweinehaltungen vorkommen. Deshalb sollte auch bei solchen Jagden verwendete Schutzkleidung nicht in das Umfeld von Schweinehaltungen gelangen. Im Zweifel sollten zum Beispiel zur Jagd verwendete Gummistiefel auch im Ausland bleiben.

 

Ministerium für Landwirtschaft