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Petitionsgegenstand:
Der deutsche Bundestag möge beschließen: Wir fordern eine Elternrechtsreform mit der der Deutsche Bundestag die Grundrechte der Kinder durch die Erweiterung des Grundgesetzes stärkt und die Lebensbedingungen von Millionen Kindern verbessert.
Die Formulierung „Den unehelichen Kindern“ aus Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes ist durch die Formulierung „Den nicht ehelichen und außerehelichen Kindern“ zu ersetzen.
Die Rechtsbeziehungen von Kindern in ihren „Familiengemeinschaften“ sollen im Grundgesetz verankert werden. Deshalb soll der Artikel 6 des Grundgesetzes um folgenden Absatz erweitert werden:
6) Jedes eheliche, nicht eheliche und außereheliche Kind hat ein natürliches Recht auf seine Familiengemeinschaft mit den beiden leiblichen Elternteilen. Sein Anspruch auf die Familiengemeinschaften und das Familienleben sind zu fördern und zu schützen.
Die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge, §§ 1626ff bis § 1626e BGB, ist auf der Grundlage des oben genannten neuen Absatzes, neu zu entwickeln.
Damit erhält das Kind eine stärkere Stellung in seiner Familiengemeinschaft mit seinen Eltern. Als Folge werden die Elternrechte so definiert, dass sie eine ähnlich hohe Qualität wie andere Grundrechte, z.B. die Freiheitsrechte, erreichen.