„Die Kleingruppenhaltung ist nicht nur eine moderne, sondern nachgewiesenermaßen auch tiergerechte Haltungsform. Die Argumente, die nun von Rheinland-Pfalz herangezogen werden sind nicht nur grotesk, sondern schlichtweg falsch“, kommentiert Dr. Bernd Diekmann, Vorsitzender des Bundesverband Deutsches Ei und Vizepräsident des ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz für die kommende Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 11. Februar 2011. Anlass des Antrags ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Oktober 2010. Darin wurden die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen aus dem Jahr 2006 und die hierzu erlassenen Übergangsvorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgrund eines Verfahrensfehlers für verfassungswidrig erklärt.
Kleingruppenhaltung durch Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt
Ursächlich für die Verfassungswidrigkeit ist, dass die bei Erlass der Bestimmungen zur Legehennenhaltung erforderliche Anhörung der Tierschutzkommission nicht in der nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Weise vorgenommen wurde. „Das Bundesverfassungsgericht hat hier lediglich einen Verfahrensfehler gerügt. Die Kleingruppenhaltung bzw. ihre Tiergerechtheit ist damit in keiner Weise in Frage gestellt worden“, erklärt Dr. Diekmann. Wie auch im Urteil von 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 die Hennenhaltungsverordnung aufgrund eines Verfahrensfehlers für nichtig erklärt. Zum Thema der Tiergerechtheit hatte sich das Bundesverfassungsgericht – anders als 1999 – nicht geäußert. „Der Versuch von Ministerpräsident Beck nun ein vom Bund initiiertes Forschungsvorhaben zur Kleingruppenhaltung, welches die Tiergerechtheit dieser Haltungsform neuerlich belegen könnte, zu unterbinden, verdeutlicht, dass es hier um populistischen Wahlkampf geht und nicht um eine faktenorientierte Auseinandersetzung im Sinne eines aktiven Tierschutzes,“ so Dr. Diekmann. Bereits 2006 wurde belegt, dass die arteigenen Verhaltensweisen von Legehennen, wie beispielsweise die Ei-Ablage im abgedunkelten Bereich, in der Kleingruppenhaltung ganz im Gegensatz zur konventionellen Käfighaltung möglich sind und die Haltungsform als moderne, tiergerechte Haltungsform zugelassen.
Früher Ausstieg aus Käfighaltung dokumentiert hohe Tierschutzstandards in Deutschland
Welchen Stellenwert der Tierschutz in Deutschland einnimmt, macht auch der frühe Ausstieg aus der konventionellen Käfighaltung deutlich. Seit dem 1.Januar 2010 wird keine Legehenne in Deutschland mehr in dieser nicht tiergerechten Haltungsform gehalten. Damit hat Deutschland früher auf moderne, tiergerechte Haltungsformen umgestellt als das europäische Ausland. Gemäß EU-Recht werden im restlichen europäischen Ausland noch bis 2012 Eier in konventioneller Käfighaltung erzeugt. „Die frühzeitige deutsche Entscheidung für fortschrittliche Haltungsformen hat die deutschen Legehennenhalter rund 500 Millionen Euro gekostet und eine derzeit noch akute Wettbewerbsverzerrung mit sich gebracht,“ so Dr. Diekmann. Ein nationales Verbot einer Haltungsform, die weiterhin europaweit zugelassen ist und sogar zur dominierenden Haltungsform werden könnte, würde die deutsche Erzeugung weiter ins Abseits drängen. Schon jetzt stammt rund jedes zweite Ei aus dem Ausland. Wird das Verbot der Kleingruppenhaltung durchgesetzt, könne dem Anspruch der Verbraucher mit Eiern aus heimischer Erzeugung – unabhängig ob als Schalenei oder als Eiprodukt – versorgt zu werden, gar nicht mehr nachgekommen werden. „Was wir jetzt brauchen ist keine an den Haaren herbei gezogene Diskussion zur Kleingruppenhaltung, sondern eine zügige Heilung des Verfahrensfehlers und damit verlässliche politische Entscheidungen, die die Basis einer zukunftsfähigen deutschen Eierwirtschaft sind,“ so Dr. Diekmann und appelliert an die Bundesländer, am Freitag gegen den Antrag von Rheinland-Pfalz zu stimmen.
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.