Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, zunehmend aber auch in Pflegewohngemeinschaften. Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen geht.
So müssen Anbieter bereits vor Vertragsschluss schriftlich verständliche Informationen bereitstellen, sowohl zu den konkreten Leistungen als auch zu den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen. Auch muss ein entsprechend angepasstes Vertragsangebot vorgelegt werden, wenn sich der Gesundheitszustand und damit der Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen verändert.
Ziel des Pilotprojektes ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu helfen, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Finanziert wird das von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. koordinierte Projekt „Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) – stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hilfestellungen erhalten ratsuchende Verbraucher außerdem auf telefonischem Wege über die Verbraucherzentrale oder per E-Mail unter: pflege@verbraucherzentrale-sh.de.
In der Hansestadt Lübeck bietet die Verbraucherzentrale im 14-tägigen Rhythmus jeweils donnerstags von 14 bis 17 Uhr eine Vor-Ort-Beratung im Pflegestützpunkt, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, Zi. 009, an. Der erste Beratungstermin ist am 10. Februar. Beratungstermine können direkt im Pflegestützpunkt unter der Telefonnummer (0451) 122-4931 oder 122-4903 vereinbart werden. Darüber hinaus stehen die Berater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein jeden Montag und Dienstag 9 bis 12 Uhr unter der Rufnummer (0431) 590-9970 für Fragen zur Verfügung
Hansestadt Luebeck