GBA: Anklage wegen mutmaßlicher Spionage

Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Januar 2011 vor dem

Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle gegen

 

den 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen Dr. John Z.

 

Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr.

1 StGB) erhoben.

 

Dem Angeschuldigten wird in der nunmehr zugestellten

Anklageschrift vorgeworfen, im Zeitraum von März 2006 bis April 2010

die deutsche Sektion der Falun-Gong-Bewegung ausgespäht und seine

hierbei erlangten Kenntnisse an einen chinesischen Nachrichtendienst

weitergeleitet zu haben.

 

Bei der Falun-Gong-Bewegung handelt es sich um eine ursprünglich

unpolitische spirituelle Bewegung mit ihren Wurzeln in China. Seit

1999 kritisiert sie allerdings öffentlich mit weltweiten Aktionen

auch die chinesische Staatsführung. Seither sieht sie sich der

Verfolgung durch chinesische Behörden ausgesetzt.

 

Der Angeschuldigte ist eines der Gründungsmitglieder der deutschen

Sektion der Falun-Gong-Bewegung. Er hatte Zugang zu deren

E-Mail-Verteilern und verfügte über persönliche Kontakte zu

zahlreichen Mitgliedern. Zudem nahm er an europa- und weltweiten

Konferenzen von Falun-Gong-Anhängern teil. Er war daher umfassend

über die Organisation, die personelle Zusammensetzung und Vorhaben

der Bewegung informiert.

 

Seit März 2006 gab der Angeschuldigte regelmäßig seine internen

Kenntnisse über Struktur und Aktionen der Gemeinschaft an seine

geheimdienstlichen Auftraggeber weiter. Spätestens Ende September

2008 begann er zudem, diesen E-Mails vom Verteiler der

Falun-Gong-Bewegung weiterzuleiten. Von Januar bis Oktober 2009

ermöglichte er dem chinesischen Nachrichtendienst, auf sämtliche

E-Mails aus dem Verteiler zuzugreifen. In den Nachrichten waren

Kontaktdaten aktiver Mitglieder und Informationen über geplante

Aktionen enthalten, aber auch die Zugangsdaten zu Online-Konferenzen,

in denen unter anderem die Strategie der Bewegung erörtert wurde.

 

Nachdem deutsche Sicherheitsbehörden den Angeschuldigten mit dem

Verdacht der geheimdienstlichen Tätigkeit konfrontiert hatten,

stellte er Mitte April 2010 seine Zusammenarbeit mit dem chinesischen

Nachrichtdienst ein.

 

Der Generalbundesanwalt beim             Bundesgerichtshof (GBA)