Tipps für die Arbeit im Winter – Nicht kalt und nass erwischen lassen

Winterbau ist keine Ausnahme mehr. Immer häufiger werden auch bei Minustemperaturen Arbeiten auf der Baustelle fortgesetzt, bei Temperaturen leicht über dem Gefrierpunkt erst recht. Oder es wird so geplant, dass vor dem Wintereinbruch der Rohbau fertig ist und mit dem Innenausbau begonnen werden kann. Doch in der kalten Jahreszeit lauern Gefahren, der Krankenstand und die Unfallrisiken sind hoch: Vor allem drohen Abstürze wegen glatter Flächen oder weil Öffnungen oder Glaskuppeln von Schnee bedeckt und nicht sichtbar sind. Zudem besteht Erkältungsgefahr durch falsche Kleidung. Vorbeugung schützt, darauf hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hingewiesen.

 

Über 22.000, teilweise schwere Arbeitsunfälle, registrierte die BG BAU im Dezember 2009 sowie im Januar und Februar 2010. Viele dieser Unfälle geschahen wegen rutschiger Böden durch Regen, Schnee und schlechter Lichtverhältnisse. Daher ist es wichtig, dass die Verkehrswege auf der Baustelle rutschfrei und sicher begangen und befahren werden können. Auf Baugerüsten und Dachflächen darf sonst nicht gearbeitet werden, zum Beispiel wenn diese vereist sind. Weil zudem nicht begehbare Dachflächen, wie Wellplatten oder Glaskuppeln, von Schnee bedeckt sein können, sollten diese deutlich gekennzeichnet werden, damit niemand durchstürzt. Solche Risiken, etwa bei Schneeräumarbeiten auf Flächdächern, sollten Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

 

Auch wer im Freien falsch bekleidet an die Arbeit geht, setzt sich erheblichen Gesundheitsgefahren aus. Erkältungen, bis hin zu chronischen Erkrankungen der Atemwege oder Gelenke sind die Folge. Das zeigt sich auch im Fehlzeitenreport der AOK für das Jahr 2009: Demnach lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit im Hochbau im Schnitt bei 14,6 Tagen, im Tiefbau waren es 15,3 Tage. Dagegen lagen die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit im Branchendurchschnitt bei 11,5 Tagen im Jahr. Eine der Ursachen sind Erkältungen, die auch bei Bauarbeitern häufig sind. Deshalb müssen Beschäftigte von den Arbeitgebern bereitgestellte wintertaugliche persönliche Schutzausrüstung auch tragen.

 

Damit der Körper nicht auskühlt, soll die Kleidung Feuchtigkeit nach außen ableiten können. In geeigneter Wetterschutzkleidung sorgen beispielsweise moderne Mikrofasern, abgestimmt mit geeigneter Unterkleidung, für den Luft- und Wärmeaustausch zwischen Körper und Kleidung. Handschuhe müssen in erster Linie den Erfordernissen des Arbeitsplatzes entsprechen, wie zum Beispiel Chemikalienschutz-Handschuhe. Zusätzlich halten geflockte Innenflächen oder Bauwollhandschuhe zum Unterziehen warm. Bei den Sicherheitsschuhen sind die Nutzer an Vorgaben wie Zehenkappe und durchtrittssichere sowie auch bei vereisten oder gefrorenen Böden rutschfeste Sohlen gebunden.

 

Über den Kopf wird die meiste Wärme abgegeben. Sinnvoll für deutsche Verhältnisse sind Industrieschutzhelme nach DIN EN 397, die für Temperaturen bis zehn Grad Minus ausgelegt sind. Eine gute Ergänzung bei kalten Temperaturen sind Wintermützen zum Unterziehen, die von vielen Herstellern angeboten werden. Sie müssen allerdings als Zubehör zu den Helmen passen.

 

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft