KIEL. Schleswig-Holstein hat im Bundesrat einen Vorstoß unterstützt, um die Sicherheit von Kinderspielzeug zu erhöhen. Das teilte Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf heute (30. November) mit. „Gerade in der Vorweihnachtszeit stellen sich Eltern die Frage, welches Spielzeug sie ihren Kindern ohne Bedenken unter den Weihnachtsbaum legen können. Untersuchungen von Stiftung Warentest und Verbraucherorganisationen haben oft ein unbefriedigendes Ergebnis. Die neue EU-Spielzeugrichtlinie schafft leider keine Verbesserung, sondern senkt die bislang in Deutschland gültigen Grenzwerte ab. Deshalb haben wir uns im Agrarausschuss des Bundesrats mit für eine deutliche Verschärfung der Grenzwerte auf das bisherige Niveau und darüber hinaus eingesetzt“, erklärte Frau Rumpf.
So lege die neue EU-Richtlinie fest, dass Spielzeuge generell den allgemeinen Rechtsvorschriften über Chemikalien entsprechen müssten. „Diese Rechtsvorschriften berücksichtigen grundsätzlich nicht die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern“, kritisierte sie.
Frau Rumpf forderte, dass die EU-Kommission kurzfristig Grenzwerte setze für so genannte CMR-Stoffe (krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), bestimmte Metalle und allergene Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden. Sie verwies darauf, dass gerade die Kleinsten ihr Spielzeug sehr intensiv nutzten: „Sie nehmen es in den Mund, knabbern, lutschen, ziehen und zerren daran. Zum Alltag in Kinderzimmern gehört auch, dass Spielzeug keine Altersgrenzen kennt und kleine Kinder sich schon mal das Spielzeug der größeren greifen und es in den Mund stecken“, so die Ministerin.
Deshalb sei für die Spielzeugsicherheit ein Schutz vor kritischen Stoffen besonders wichtig. Besser als das von den Herstellern selbst angebrachte und keiner unabhängigen Kontrolle unterliegende „CE“-Siegel sei dabei das „GS“-Zeichen (Geprüfte Sicherheit), das eine freiwillige Kontrolle der Qualität und Sicherheit des Spielzeuges durch unabhängige Dritte wie zum Beispiel den TÜV garantiere.
Frau Rumpf begrüßte, dass in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie die Möglichkeit geschaffen wurde, mit Unterstützung eines wissenschaftlichen Ausschusses die Richtlinie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Denn die grellbunte Plastikvielfalt der heutigen Spielzeugwelt sei unter ökologischen und gesundheitlichen Aspekten kritisch zu sehen. Gerade PVC beinhalte häufig Weichmacher, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), erkennbar am permanent starken Geruch des Spielzeugs. Doch auch Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen sowie allergene Duftstoffe haben in Kinderspielzeug nichts zu suchen, betonte Frau Rumpf. „Die in der EU-Spielzeugrichtlinie festgelegten Grenzwerte insbesondere für Duftstoffe, Nickel, Blei oder Cadmium müssen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden und krebserregende Weichmacher in Spielzeug ausdrücklich verboten werden“, forderte sie daher.
Trotz amtlicher Kontrollen von Spielzeug sei die kritische Aufmerksamkeit insbesondere von Eltern wichtig, denn Spielzeuge seien Produkte, die für eine besonders verletzliche Verbrauchergruppe bestimmt sind, so Juliane Rumpf. Sie verwies auf die Stiftung Warentest, die geraten habe, etwa Puppen, Plüschtiere und Holz- und Plastikspielzeug vor dem Kauf zu untersuchen: Lösen sich Kleinteile ab? Riecht es auffällig? Oder lassen sich Lacke leicht abkratzen? Wem ein solches Produkt auffalle, könne das Gewerbeamt informieren. Bestätige sich der Verdacht, könne die Behörde gegebenenfalls dafür sorgen, dass das gefährliche Spielzeug vom Markt genommen werde.
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