Startschuss für eines der größten Förderprogramme der Hochschulpolitik. Schavan:“Wir schaffen Freiräume für bessere Studienbedingungen“.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat heute den Startschuss für das größte Förderprogramm gegeben, das je zur Qualitätsverbesserung der Hochschullehre aufgelegt wurde: den Qualitätspakt Lehre von Bund und Ländern. „Bis 2020 wird die Bundesregierung rund zwei Milliarden Euro in bessere Studienbedingungen investieren. Ein solches Engagement für gute Hochschulen ist bisher einmalig“, so Schavan.
Der Bund fördert mit dem Qualitätspakt Lehre vielfältige Maßnahmen: Von zusätzlichem Personal an Universitäten und Fachhochschulen über eine bessere Qualifizierung der Professoren und Tutoren bis hin zu kreativen Impulsen für mehr Lehrqualität, etwa für einen gelungenen Einstieg ins Studium. Schavan: „Die Studenten erwarten eine zurecht hochklassige Ausbildung. Dafür schaffen wir Freiräume.“
Mit dem Qualitätspakt Lehre haben Bund und Länder den erfolgreichen Hochschulpakt 2020 um eine dritte Säule zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität erweitert. „Hochschulpakt und Exzellenzinitiative schaffen zusätzliche Studienmöglichkeiten und erhöhen die Forschungsstärke unserer Hochschulen. Mit dem Qualitätspakt Lehre setzen wir diesen erfolgreichen Weg fort, damit unsere deutschen Hochschulen noch attraktiver werden“, sagte die Ministerin.
Die Förderung soll in der Breite der Hochschullandschaft wirken und regional ausgewogen sein, sofern die inhaltlichen und qualitativen Förderkriterien erfüllt sind. Anträge der Hochschulen werden von einem zwölfköpfigen Expertengremium aus Wissenschaft, Hochschulmanagement und Studierendenschaft bewertet.
Bis zum 4. März 2011 können die staatlichen Hochschulen ihre Anträge einreichen. Förderbeginn ist zum Wintersemester 2011/12. Eine zweite Bewilligungsrunde (Stichtag für Anträge: 30. September 2011, Förderbeginn zum Sommersemester 2012) wird sich anschließen, um die Teilnahmechancen der Hochschulen zu erhöhen. Mit einer Förderdauer von bis zu fünf Jahren und einer Verlängerungsmöglichkeit bis zum Ende der Programmlaufzeit im Dezember 2020 erhalten die Hochschulen langfristige Planungssicherheit.
Bundesministeriums für Bildung und Forschung