Flammschutzmaßnahmen für Weihnachtsdekorationen auf Veranstaltungen
Krailling, 18.11.2010 – Alle Jahre wieder ergeben sich zahlreiche Fragen rund um das Thema Flammschutzmaßnahmen auf Adventsveranstaltungen und Weihnachtsmärkten. allbuyone möchte dieses Jahr seinen Kunden mit Rat und Tat zur Seite stehen und informiert nicht nur am Telefon über die richtigen Maßnahmen, um Dekorationsartikel für öffentliche Veranstaltungen ausreichend mit Flammschutzmittel zu sichern.
Die Qual der Wahl: Der Markt bietet eine unüberschaubare Auswahl von Mittelchen. Sich damit zu beschäftigen, kostet enorm viel Zeit und man stellt bald fest: Um all den Fachinformationen folgen zu können, wäre es oft nicht schlecht ein abgeschlossenes Chemiestudium in der Tasche zu haben. www.allbuyone.com möchte nun seinen Kunden diese Arbeit abnehmen und empfiehlt unter der Angabe einiger Informationen, das passende Flammschutzmittel. Bei all den Fachbegriffen, die einem zum Thema Flammschutz um die Ohren fliegen, sind letztendlich nur wenige Angaben von Wichtigkeit. Wie lange dauert die Veranstaltung? Welche Fläche soll imprägniert werden und aus welchem Material besteht die Weihnachtsdekoration? Nachdem das geklärt ist, gibt allbuyone auch gerne die richtigen Tipps zum Mischungsverhältnis und zur Anwendung. Je nach Material und Oberflächenbeschaffenheit der Dekoration, variiert nämlich die benötigte Menge und auch die Aufbringtechnik. Flammschutzmittel können aufgesprüht, getaucht oder gestrichen werden.
Behördliche Auflagen: In öffentlichen Gebäuden und auf Veranstaltungen wird meist von den Behörden und Versicherungen als Auflage eine B1 Ausstattung gefordert. B1 nach DIN 4102, was heißt das überhaupt? Baustoffe werden in Deutschland nach ihrer Brennbarkeit und ihrem Brandverhalten (DIN 4102) in zwei Baustoffklassen (A und B) eingeteilt. B bedeutet brennbarer Baustoff, 1 bedeutet schwer entflammbar.
Doch Vorsicht! Von Ort zu Ort gelten oft verschiedene Auflagen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Veranstalter oder bei der zuständigen Brandschutzdirektion welche Normen und Nachweise Sie erfüllen müssen. In manchen Fällen verlangen Behördenvertreter nämlich sogar den Nachweis der Flammschutzimprägnierung durch ein Fachunternehmen. Dann ist „do it yourself“ nämlich tabu!
Wenn man selbst imprägnieren darf, sind die erhältlichen Flammschutzmittel von allbuyone mit einem B1- Zertifikat ausgestattet und sorgen so dafür, dass die meisten Auflagen erfüllt werden. Zum Vorzeigen kann dieses Zertifikat auf Wunsch von allbuyone übersendet werden.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass Flammschutzmittel bei Überdosierung Verfärbungen und in manchen Fällen sogar Beschädigungen, wie z.B. Korrosion herbeiführen können. Gut zu wissen ist auch, dass manche synthetische Fasern oder Mischgewebe, nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, noch gar nicht ausreichend flammhemmend zu sichern sind.
Leider wirft auch der schöne Christbaum immer wieder Fragen auf. Eine frisch geschlagene Tanne muss gar nicht mit Flammschutz imprägniert werden. Steht der Baum aber über längere Zeit in warmen Räumen, wird er brandgefährlich!
allbuyone gmbh