1. Private Fortführung von Direktversicherungsverträgen kann sinnvoll sein: Verbraucher, die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ihre Direktversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) privat fortgeführt haben, müssen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Leistungen aus dem privat fortgeführten Teil entrichten. Dieses geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 1660/08; September 2010) hervor. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Leistungen aus privaten Altersvorsorgeverträgen wie zum Beispiel aus einer Kapitallebensversicherung ebenfalls nicht sozialversicherungspflichtig seien und daher an dieser Stelle eine Ungleichbehandlung vorliegen würde. Das heißt, dass die private Fortführung von Direktversicherungsverträgen für gesetzlich Pflichtversicherte sinnvoll sein kann, da die doppelte Erhebung von Beiträgen – in der Anspar- und in der Leistungsphase – mit dem Beschluss entfallen ist. Wichtig: Das Gericht wies zudem ausdrücklich darauf hin, dass die Arbeitnehmer auch Versicherungsnehmer der privat fortzuführenden Direktversicherung werden müssen. Offen ist noch die Frage, ob die Entscheidung in dieser Form auch auf die Pensionskasse, einen anderen Durchführungsweg der bAV, übertragen werden kann.
2. Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung (PKV) erleichtert: Wenn der Bundestag dem Vorhaben zustimmt, können gesetzlich Krankenversicherte mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wieder leichter in die PKV wechseln. Pflichtversicherten Arbeitnehmern stünde demnach bereits nach Ablauf des ersten Kalenderjahres, in dem ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, der Wechsel in die PKV offen. Die von der Vorgänger-Regierung eingeführte Drei-Jahres-Frist soll gestrichen werden. Nach der noch geltenden Regelung ist dieser Schritt erst möglich, sobald die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Wer wechseln möchte, kann dieses in der Regel risikolos tun, denn viele Krankenversicherer bieten die Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag an, wenn das Gesetz nicht gebilligt werden sollte.
3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:
a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind einmal pro Jahr
Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle
Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2010 ist noch bis
zum 31. Dezember 2010 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für
2008 ist dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2010
vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag macht sich der
Verbraucher das Leben leichter, weil die jährlichen Angaben
über das rentenversicherungspflichtige Einkommen entfallen.
Dann sind nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die
Geburt eines Kindes, dem Anbieter zu übermitteln.
b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft
erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss
einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer
Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge
zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann
bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei
zusammenveranlagten Ehegatten) betragen, von denen in diesem
Jahr 70 Prozent (maximal 14.000 Euro, Verdopplung bei
zusammenveranlagten Ehegatten) steuerlich abzugsfähig sind. Die
Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private
Altersvorsorgeform für Selbstständige. Selbstverständlich
können aber auch Angestellte die Vorteile einer Rürup-Rente
nutzen. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz
zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt
in den nächsten Jahren stufenweise.
c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden
bAV-Altersvorsorgeverträgen können Zuzahlungen vorgenommen
werden. Vorteil: Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem
Jahr bei Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis
zu 2.640 Euro gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich
anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember erfolgen.
Alternativ kann dem Versicherer oder der Pensionskasse auch
2010 eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Dann erlauben die
Finanzbehörden auch einen Einzug der Zuzahlung durch den
Versicherer in den ersten Wochen des Jahres 2011.
4. Mit einem Altersvorsorgecheck auf Nummer sicher gehen: Viele Bürgerinnen und Bürger überschätzen die Höhe der gesetzlichen Rente. Verbraucher sollten deshalb einen Altersvorsorgecheck machen lassen, der eventuelle Lücken aufzeigt. Daran sollte sich eine individuelle Beratung anschließen, in der unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche und unter Abwägung von Fördermöglichkeiten Altersvorsorgelösungen erarbeitet werden.
5. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2010 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gewährt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird, also zum Beispiel Immobilien gebaut, gekauft oder modernisiert werden.
6. Kfz-Versicherung: Im November sollte die Kfz-Versicherung überprüft werden. Mit einer günstigeren Versicherung können oft einige Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Bis zum 30. November kann fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden.
7. Steuerklasse: Wer für 2010 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag einreichen. Die neue Kombination gilt ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen ein einziger Wechsel im Jahr.
Plansecur-Pressestelle