Plansecur-Finanztipps: Das sollte 2010 noch erledigt werden

Es ist nicht mehr weit bis 2011. Vor dem Jahresende sollten Verbraucher noch einmal überlegen, welche Dinge noch bis zum 31. Dezember geregelt werden müssten. Einige wichtige Punkte hat der Finanzdienstleister Plansecur (Kassel) zusammengestellt:

1. Private Fortführung von Direktversicherungsverträgen kann sinnvoll sein: Verbraucher, die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ihre Direktversicherung aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) privat fortgeführt haben, müssen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Leistungen aus dem privat fortgeführten Teil entrichten. Dieses geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 1660/08; September 2010) hervor. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Leistungen aus privaten Altersvorsorgeverträgen wie zum Beispiel aus einer Kapitallebensversicherung ebenfalls nicht sozialversicherungspflichtig seien und daher an dieser Stelle eine Ungleichbehandlung vorliegen würde. Das heißt, dass die private Fortführung von Direktversicherungsverträgen für gesetzlich Pflichtversicherte sinnvoll sein kann, da die doppelte Erhebung von Beiträgen – in der Anspar- und in der Leistungsphase – mit dem Beschluss entfallen ist. Wichtig: Das Gericht wies zudem ausdrücklich darauf hin, dass die Arbeitnehmer auch Versicherungsnehmer der privat fortzuführenden Direktversicherung werden müssen. Offen ist noch die Frage, ob die Entscheidung in dieser Form auch auf die Pensionskasse, einen anderen Durchführungsweg der bAV, übertragen werden kann.

2. Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung (PKV) erleichtert: Wenn der Bundestag dem Vorhaben zustimmt, können gesetzlich Krankenversicherte mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wieder leichter in die PKV wechseln. Pflichtversicherten Arbeitnehmern stünde demnach bereits nach Ablauf des ersten Kalenderjahres, in dem ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, der Wechsel in die PKV offen. Die von der Vorgänger-Regierung eingeführte Drei-Jahres-Frist soll gestrichen werden. Nach der noch geltenden Regelung ist dieser Schritt erst möglich, sobald die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Wer wechseln möchte, kann dieses in der Regel risikolos tun, denn viele Krankenversicherer bieten die Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag an, wenn das Gesetz nicht gebilligt werden sollte.

3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:

a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind einmal pro Jahr

Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle

Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2010 ist noch bis

zum 31. Dezember 2010 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für

2008 ist dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2010

vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag macht sich der

Verbraucher das Leben leichter, weil die jährlichen Angaben

über das rentenversicherungspflichtige Einkommen entfallen.

Dann sind nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die

Geburt eines Kindes, dem Anbieter zu übermitteln.

b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft

erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss

einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer

Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge

zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann

bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei

zusammenveranlagten Ehegatten) betragen, von denen in diesem

Jahr 70 Prozent (maximal 14.000 Euro, Verdopplung bei

zusammenveranlagten Ehegatten) steuerlich abzugsfähig sind. Die

Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private

Altersvorsorgeform für Selbstständige. Selbstverständlich

können aber auch Angestellte die Vorteile einer Rürup-Rente

nutzen. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz

zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt

in den nächsten Jahren stufenweise.

c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden

bAV-Altersvorsorgeverträgen können Zuzahlungen vorgenommen

werden. Vorteil: Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem

Jahr bei Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis

zu 2.640 Euro gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und

Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich

anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember erfolgen.

Alternativ kann dem Versicherer oder der Pensionskasse auch

2010 eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Dann erlauben die

Finanzbehörden auch einen Einzug der Zuzahlung durch den

Versicherer in den ersten Wochen des Jahres 2011.

4. Mit einem Altersvorsorgecheck auf Nummer sicher gehen: Viele Bürgerinnen und Bürger überschätzen die Höhe der gesetzlichen Rente. Verbraucher sollten deshalb einen Altersvorsorgecheck machen lassen, der eventuelle Lücken aufzeigt. Daran sollte sich eine individuelle Beratung anschließen, in der unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche und unter Abwägung von Fördermöglichkeiten Altersvorsorgelösungen erarbeitet werden.

5. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2010 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gewährt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird, also zum Beispiel Immobilien gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

6. Kfz-Versicherung: Im November sollte die Kfz-Versicherung überprüft werden. Mit einer günstigeren Versicherung können oft einige Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Bis zum 30. November kann fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden.

7. Steuerklasse: Wer für 2010 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag einreichen. Die neue Kombination gilt ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen ein einziger Wechsel im Jahr.

Plansecur-Pressestelle