Dazu betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wir stehen vor einer großen Herausforderung: Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung der Menschen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung dauerhaft zu sichern. Der Bundesgesundheitsminister muss zunächst Löcher der gesetzlichen Krankenversicherung stopfen, die andere gerissen haben. Sonst droht kurzfristig die Handlungsunfähigkeit. Parallel dazu müssen jetzt langfristig wirkende Elemente eingeführt werden. Dazu gehört die teilweise Entkoppelung der Kosten für Gesundheit vom Erwerbseinkommen. Denn zukünftig wird es der anteilig immer kleiner werdenden Gruppe von Erwerbstätigen schlichtweg nicht mehr möglich sein, die steigenden Gesundheitskosten für eine größere werdende Anzahl von Patienten wie bisher zu schultern. Daher ist es notwendig, diese Kosten teilweise vom Erwerbseinkommen abzukoppeln. Dies soll durch den geplanten einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag erstmals stattfinden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Wir brauchen zukünftig ein auf drei Säulen basierendes Finanzierungssystem mit einkommensabhängigen Beitrag, einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag und Steuermitteln“.
Nachbesserungsbedarf sieht Garg bei den Regelungen zur Krankenhausfinanzierung: „Wir wollen einen bundeseinheitlichen Basisfallwert. Schleswig-Holstein wird sich weiterhin dafür einsetzen“. Mit Hilfe der Basisfallwerte wird die Vergütung von Krankenhausleistungen, wie beispielsweise Operationen, errechnet. Die Bundesregierung hatte die von den Ländern mehrheitlich befürwortete Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert im heute verabschiedeten Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Es bleibt demnach zwar bei der vorgesehenen Annäherung an einen einheitlichen Basisfallwert bis Ende 2014. Das bedeutet für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser einen jährlichen Zuwachs bis Ende 2014, da Schleswig-Holstein deutlich unterhalb des Bundesdurchschnittes liegt. Die bisher vorgesehene Option, abhängig von dem Ergebnis eines Gutachtens eine darüber hinaus gehende Annäherung auf einen punktuellen Basisfallwert bis 2019 zu verfolgen, entfällt jedoch. Das Landeskabinett wird, bis zur abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundesrat am 17.12.2010, eine Entscheidung über das weitere Vorgehen auf Bundesebene treffen.
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