SCHLESWIG/KIEL. Nachdem der Landkreis Lüneburg am Montag im Streit um die Sperrung der B 5 mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gescheitert ist, wird das Land ab kommendem Montag (8. November) die Straße zwischen Lauenburg und Geesthacht für den überregionalen Lkw-Durchgangsverkehr über 12 Tonnen sperren. Das kündigte heute (2. November) Verkehrs-Staatssekretärin Dr. Tamara Zieschang an. Anlass für die Teilsperrung sei der durch die Autobahnmaut bedingte Ausweichverkehr. Das Problem war bei einer Verkehrsuntersuchung im Jahr 2009 deutlich geworden. Zieschang bezeichnete die Gerichtsentscheidung als gute Nachricht für die betroffenen Menschen in der Region: „Wir fühlen uns dadurch auch in unserer Rechtsauffassung bestätigt.“ Mit der Sperrung der B 5 solle eine effektive Verkehrsentlastung in den Ortsdurchfahrten erreicht werden, die unter Verkehrssicherheits- sowie Lärmschutzaspekten dringend geboten sei, so Zieschang. Ziel sei vor allem die Rückführung des weiträumigen Fernverkehrs auf der A 24 als Hauptachse zwischen Hamburg und Berlin.
Wie Zieschang weiter sagte, sei der Regionalverkehr von der Sperrung der B 5 nicht betroffen. Transporte bis zu einer Entfernung von 75 Kilometern seien gesetzlich von dem speziell für Mautausweichverkehre konzipierten Verkehrsverbot ausgenommen. „Diese Freistellung ist sachgerecht, um unzumutbare wirtschaftliche Auswirkungen zu vermeiden“, so die Staatssekretärin. Es gehe ausschließlich um den unnötigerweise auf der B 5 fahrenden Schwerlastverkehr. Ursprünglich war die Sperrung der B 5 bereits für Ende September vorgesehen. Hiergegen hatte der Landkreis Lüneburg wegen befürchteter Verkehrsverlagerungen nach Niedersachsen beim Verwaltungsgericht Schleswig einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
Die Sperrbeschilderung wird an zahlreichen Verkehrsknotenpunkten des Kreises Her-zogtum Lauenburg durch Informationstafeln vorher angekündigt. „Es ist bedauerlich, dass dies nicht bereits in Mecklenburg-Vorpommern geschieht, zumal auch aus dortiger Sicht eine weiträumige Rückverlagerung des Lkw-Verkehrs auf die A 24 anzustreben ist“, so Zieschang. Die hierzu geführten Abstimmungsgespräche hätten jedoch leider nicht zu einem positiven Ergebnis geführt.
Die Einhaltung des Verkehrsverbots auf der B 5 soll durch regelmäßige Polizeikontrollen sichergestellt werden.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr