Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/126/EG wird es ab Januar 2013 einen einheitlichen EU-Führerschein geben, die Gültigkeit wird dann auf 15 Jahre befristet. Nach 15 Jahren muss dann der Führerschein neu beantragt werden. Für Führerscheine welche noch vor 2013 ausgehändigt werden gilt eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033.
Die Umsetzung der EU Richtlinie 2000/126/EG und die damit verbundene Neubeantragung des Führerscheins nach 15 Jahren soll mit keiner neuen Fahrprüfung realisiert werden. Die schon in einigen EU-Ländern praktizierten Gesundheitschecks ab einem gewissen alter soll es in Deutschland zunächst nicht geben ist aus der Information des Bundesverkehrsministerium zu entnehmen.
openPR