Ab Januar 2011 wird an deutschen Tankstellen zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffsorten Benzin mit bis zu 10 Prozent Bioethanolanteil angeboten. Das Bundeskabinett beschließt am kommenden Mittwoch, den 27. Oktober 2010, eine entsprechende Verordnung und setzt damit die europäische Richtlinie über die Kraftstoffqualität um. Dazu erklären Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen und der Präsident des ADAC, Peter Meyer: „Ein wirksamer Klimaschutz ist nur möglich, wenn alle Bereiche des täglichen Lebens einen Beitrag liefern. Dies gilt auch für Kraftstoffe. Die EU hat deshalb beschlossen, den Anteil an Biokraftstoffen im Verkehrsbereich zu erhöhen. Das soll jetzt in Deutschland umgesetzt werden. Wir wollen mit der Erhöhung des aus Pflanzen gewonnenen Biosprits den CO2-Ausstoß der Autoabgase senken und damit auch die knapper werdenden Erdölreserven schonen“.
Röttgen und Meyer verweisen darauf, dass im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen die heute verwendeten Biokraftstoffe weniger Treibhausgase verursachen. Durch die Verwendung von Biokraftstoffen sinke die Abhängigkeit vom immer knapper werdenden Erdöl. Erdöl müsse importiert werden, ein Großteil der benötigten Rohstoffe für Bioethanol dagegen wachse in Deutschland oder Europa. Biokraftstoff werde aus Pflanzen gewonnen, die aus nachhaltigem Anbau stammen; auch dazu gebe es gesetzliche Vorgaben. Nachhaltig bedeutet, dass der Anbau der Rohstoffe nicht auf Kosten von Mensch und Natur erfolgen darf, beispielsweise nicht auf schützenswerten Flächen oder auf Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt.
Nachdem letztes Jahr die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff erhöht wurde, soll nun der Bioanteil beim Benzin, wie von der europäischen Richtlinie über die Kraftstoffqualität gefordert, erhöht werden. Ab Anfang 2011 wird dazu in Deutschland an den Tankstellen zusätzlich zu den bisherigen Benzinsorten Benzin mit bis zu 10% Bioethanol angeboten. Diese neuen Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. „E“ steht für Ethanol, die Zahl „10“ für 10 %. Bisher betrug der Ethanolanteil im Benzin bis zu 5 %. Die Einführung von E10 wird durch eine Verordnung geregelt, die am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll; danach werden die Bundesländer über den Bundesrat beteiligt. Das ganze Verfahren wird voraussichtlich bis Mitte Dezember abgeschlossen sein.
Das neue Benzin wird an den Zapfsäulen deutlich gekennzeichnet, und zwar durch den Namen der Benzinsorte mit dem Namenszusatz „E10″– also beispielsweise „Super E10“.
Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw können E10 ohne Einschränkungen tanken. Neufahrzeuge sind in der Regel E10-tauglich. Fahrerinnen und Fahrer benzinbetriebener Fahrzeuge sollten sich vor dem ersten Betanken mit E10 vergewissern, dass Ihr Fahrzeug E10 verträgt. Ob ein Fahrzeug E10 verträgt, erfährt man von seinem Fahrzeughersteller. Eine Liste E10-verträglicher Fahrzeuge ist ab Mitte November auf der Internetseite der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de/e10 zu finden. Auch bei seinem Fahrzeughändler und bei seiner Kfz-Werkstatt kann man sich nach der E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen erkundigen. Die E10-Verträglichkeitsliste enthält auch Servicenummern der Fahrzeughersteller, die man bei Fragen anrufen kann. Weitere Informationen zu E10 bieten der ADAC und das Bundesumweltministerium unter www.adac.de/e10 und www.bmu.de/e10 an. Alle nicht nachgewiesen E10-verträglichen Fahrzeuge sollten ausschließlich die bisherigen Benzinsorten tanken. Die Kraftstoffanbieter sind verpflichtet, diese weiterhin anzubieten.
Röttgen und Meyer erklären dazu: „Wir erwarten, dass die Einführung von E10 verbraucherfreundlich gestaltet wird. Die Einführung muss deshalb für den Verbraucher offen und transparent erfolgen und darf nicht zur allgemeinen Anhebung der Benzinpreise genutzt werden oder zu einer Benachteiligung der Autofahrer führen, die auf die bisherigen Kraftstoffsorten angewiesen sind.“
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