Am Sonnabend, den 23. Oktober 2010 findet im Rudolf-Harbig-Stadion in Dresden die Fußballbegegnung der 3. Liga zwischen SG Dynamo Dresden und dem F.C. Hansa Rostock statt. Bei der Spielansetzung handelt es sich um ein emotional getragenes Derby, dessen rivalisierende Bedeutung über Jahre gewachsen ist. Von einer hohen Mobilisierung in beiden Fanlagern ist auszugehen.
Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans mit Zügen der Deutschen Bahn AG und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmern nach Dresden anreisen. Ein Sonderzug der Deutschen Bahn AG wird zwischen Rostock und Dresden verkehren. Die Abfahrt des Sonderzuges in Rostock ist für 06:25 Uhr vorgesehen. Die Zugfolge wird Rostock – Neustrelitz – Berlin-Lichtenberg – Dresden sein. Die Rückfahrt mit dem Sonderzug ist gegen 17:23 Uhr ab Dresden-Hauptbahnhof in die Ostseestadt geplant.
Aus Sicherheitsgründen ist für Bahnreisende die Mitnahme von Glasflaschen in dem Sonderzug durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei untersagt. Dieses Verbot gilt für die Sonderzugverbindung am 23.10.2010 für die Hin- und Rückreise.
Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutschen Bahn AG beschädigt haben. Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen gezielt als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder Schienenfahrzeuge eingesetzt. Die Einhaltung des Verbotes wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.
Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt des Sonderzuges an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann ein Platzverweis durch die Bundespolizei drohen.
In Dresden am Hauptbahnhof wird ein Bus – Shuttle für die mit der Bahn anreisenden Fans des F.C. Hansa Rostock zur Fahrt zum Stadion als auch zur Rückfahrt nach dem Spiel zur Verfügung stehen.
Die Eintrittskarte zum Fußballspiel am 23.10.2010 schließt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) mit ein.
Bundespolizeiinspektion Rostock