ADAC: Verbraucherfreundliche Entscheidung war überfällig.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein Rail&Fly-Ticket zum Inhalt eines Pauschalreisevertrages gehört. Damit kann ein Reiseveranstalter sich nicht seiner Verantwortung entziehen, wenn ein Urlauber wegen einer Zugverspätung seinen Flug verpasst. Der ADAC beurteilt diese Entscheidung als längst überfällig. Urteil zu Rail&Fly Reiseveranstalter haftet für verpassten Flug wegen Zugverspätung weiterlesen