Corona: Schleswig-Holsteiner müssen nach Rückkehr aus dem Ausland vorsorglich 14 Tage in häusliche Quarantäne

Kiel, 10.04.20 – Wer aus dem Ausland über den Land-, See- oder Luftweg nach Schleswig-Holstein einreist, muss wegen der Gefahr einer Corona-Infektion künftig zwei Wochen in häusliche Quarantäne…

Dazu sagte heute (10. April) Staatssekretär Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei: „Ein- und Rückreisende aus dem Ausland begeben sich bitte in häusliche Quarantäne und zeigen dies dem örtlichen Gesundheitsamt an. Sie dürfen auch keine Besuche von Personen empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.“

Ausnahmen von dieser Regelung gelten unter anderem für Personen, die Waren und Güter transportieren oder Personen, die für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der staatlichen Institutionen erforderlich sind. Auf die neuen Regelungen hatten sich Bund und Länder verständigt. Die zur Umsetzung notwendige Verordnung hatte das Landeskabinett in Kiel beschlossen. Diese wurde anschließend mit einem dazugehörigen Bußgeldkatalog veröffentlicht und tritt am 11. April in Kraft. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 150 und 25.000 Euro.

Aussender: Peter Höver, Eugen Witte, Patrick Kraft. Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Redaktion: Torben Gösch