Innenminister Grote: Kein Schnellschuss beim Finanzausgleichsgesetz

KIEL, 15.12.17 – Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner heutigen (15. Dezember 2017) Landtagsrede vor einer überstürzten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes gewarnt. In der Diskussion zu TOP 5 lehnte der Minister den Antrag ab, per Gesetz 40 Millionen Euro zusätzlich für Straßenbaubeiträge bereitzustellen…

„Die Landesregierung wird dafür Sorge tragen, dass die Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zukünftig in die Lage versetzt werden, auch ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen. Die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs wird – wie vom Landesverfassungsgericht gefordert – die unterschiedlichen Aufgaben der Kommunen besser als bislang berücksichtigen“, versicherte Grote.

Das Landesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vor allem einen substantiellen und bedarfsorientierten Vergleich zwischen Land und Kommunen beschrieben. Dies umzusetzen sei eine – nicht nur für die Wissenschaft – anspruchsvolle Aufgabe, erklärte der Innenminister: „Wir erarbeiten derzeit gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände die Eckpunkte für eine Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs. Dabei bin ich mit der kommunalen Familie darüber einig, dass bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Insofern kann der jetzt zur Diskussion stehende Gesetzentwurf allein schon aus diesen Gründen nicht berücksichtigt werden.“

Unabhängig davon ist die Idee, die Finanzausgleichsmasse explizit um 40 Millionen Euro für Straßenbaubeiträge zu erhöhen, aus Sicht Grotes problematisch. Den Städten und Gemeinden bleibe die Möglichkeit erhalten, Straßenbaubeiträge zu erheben. Wegfallen solle lediglich der Zwang, dies zu tun.

„Wir haben nicht die Absicht, durch Kompensationsmaßnahmen Einfluss auf den Entscheidungsprozess vor Ort zu nehmen und dadurch bestimmte Entscheidungen zu belohnen beziehungsweise zu bestrafen. Dieses Vorgehen entspricht nicht meinen Vorstellungen von kommunaler Selbstverwaltung.“

Innenminister Grote unterstrich abschließend, dass die Landesregierung dafür Sorge tragen werde, dass eine gerechte und gleichmäßige Versorgung der im Land insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel auf die Landesebene einerseits und auf die kommunale Ebene andererseits erfolgt.

Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

Tim Radtke

 

 

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