Deutschland ratifiziert zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls

Berlin, 16.11.17 – Die Bundesrepublik Deutschland hat sich völkerrechtlich zur zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2013-2020) verpflichtet. Die
entsprechende Ratifizierungsurkunde wurde bei den Vereinten Nationen in
New York hinterlegt…

Das gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am
Rande der Weltklimakonferenz in Bonn bekannt. Die EU hat in Bonn
angekündigt, dass alle Mitgliedstaaten und die EU bis Ende des Jahres
ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen werden.

Hendricks: „Die Ratifizierung ist ein wichtiger symbolischer Akt. Wir
stehen zu unserem Wort. In der Sache hatten wir auch vorher schon
sichergestellt, dass wir Europäer unser gemeinsames Klimaziel für 2020
erreichen werden. Damit ist es nicht nur europarechtlich, sondern auch
völkerrechtlich verbindlich. Dass wir uns in der EU jetzt auf diesen
Schritt verständigen konnten, ist ein weiterer Erfolg der Bonner
Weltklimakonferenz.“

Das Kyoto-Protokoll von 1997 sah nur Minderungs-Verpflichtungen bis 2012
vor. In Doha wurden im Jahr 2011 neue Klimaziele für Industrieländer bis
2020 beschlossen. Für die EU gilt ein Klimaziel von 20 Prozent Minderung
gegenüber 1990. Dieses Ziel wird in der EU bereits seit 2012
europarechtlich verbindlich umgesetzt – im Emissionshandel und in der
Zielaufteilungsverordnung.

Aussender: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, Michael Schroeren
Redaktion: Torben Gösch