Innenminister Grote: Landesregierung ist offen für verkürzte Wartefrist beim Familiennachzug von Flüchtlingen

Kiel, 21.09.17 – Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner heutigen (22. September 2017) Landtagsrede die Bedeutung der Familienzusammenführung bei der Integration von Flüchtlingen betont: „In unserem Land stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz. Artikel 6 des Grundgesetzes gilt für alle Menschen in Deutschland. Auch für diejenigen, die bei uns Schutz gefunden haben.“

In der Diskussion zu TOP 21 und 25 – Familiennachzug erleichtern und Änderung des Aufenthaltsrechts – ging Grote auf den derzeit bundesweit bis zum 17. März 2018 ausgesetzten Familiennachzug ein. Der Minister verwies darauf, dass sich die Landesregierung bereits im Koalitionsvertrag festgelegt habe: „Im Falle einer entsprechenden Initiative des Bundes setzen wir uns zumindest für eine Verkürzung der Wartefrist ein. So wie es der Landtagsantrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch vorsieht.“

In diesem Zusammenhang verwies der Minister unter anderem auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen zum Nachzug minderjähriger Geschwister. Hier könnten Zuwanderungsbehörden bereits jetzt humanitäre Ausnahmemöglichkeiten gewähren.

Für den Innenminister ist auch vor diesem Hintergrund die Schaffung eines zeitgemäßen Einwanderungsgesetzes von großer Bedeutung. Die Landesregierung habe bereits im Koalitionsvertrag erklärt, sich dafür einsetzen zu wollen.

„Wie wichtig dies ist, wurde uns in den vergangenen Wochen durch die Abschiebung der albanischen Familie aus Kirchbarkau noch einmal vor Augen geführt. Unsere Gesellschaft kann es sich angesichts eines zunehmenden Fachkräftemangels nicht mehr leisten, gut integrierte lern- und arbeitswillige Zuwanderer abzuschieben. Kirchbarkau zeigt, dass wir eine besondere Situation haben, der wir Rechnung tragen müssen. Das ist keine Blaupause. Doch wir müssen uns hier Gedanken machen, wie wir mit solchen Fällen in Zukunft verfahren wollen“, erklärte Grote.

Einfache Lösungen für derartige Fälle könne er allerdings nicht präsentieren. Dazu sei das Rechtsgefüge zu komplex und vielschichtig. Die Thematik ist nach Angaben Grotes sehr kompliziert und wird alle Beteiligten noch über einen längeren Zeitraum beschäftigen. Der Minister versicherte aber: „Die notwendige Zeit für rechtliche Überlegungen und politische Gespräche mit dem Bund und anderen Ländern werden wir uns in jedem Fall nehmen.“

Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch