Bundestagswahl 2017: Wichtige Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler

Wiesbaden, 13.09.17 – Der Bundeswahlleiter empfiehlt den Briefwählerinnen und Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten, damit die per Brief abgegebenen Stimmen bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 auch gültig sind…

Besonders wichtig ist, dass die Wählerin beziehungsweise der Wähler

– in den blauen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel legt und

– den blauen Stimmzettelumschlag zuklebt.

Der blaue Stimmzettelumschlag muss dann zusammen mit dem – mit Datum und der eigenen Unterschrift versehenen – Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Danach muss der rote Wahlbriefumschlag zugeklebt und rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist, übersandt werden. Der Wahlbrief muss dort spätestens am 24. September 2017 bis 18:00 Uhr eingehen.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich befördert. Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, dem 21. September 2017) mit der Post abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreicht und die Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgegeben werden. Auch hier trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.

Weitere Auskünfte gibt: Büro des Bundeswahlleiters, Telefon: 0611 75-4863, www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Aussender: Der Bundeswahlleiter
Redaktion: Torben Gösch