Ansteckende Blutarmut der Einhufer – Untersuchungen bei Pferden in Schleswig-Holstein, bislang keine Nachweise

KIEL, 30.06.17 – Nach der Feststellung von Fällen der Equinen Infektiösen Anämie bei Pferden in anderen Bundesländern laufen derzeit auch in Schleswig-Holstein Untersuchungen auf die Infektion. Bislang wurden keine Fälle nachgewiesen. Bei der anzeigepflichtigen Tierseuche Equine Infektiöse Anämie oder Ansteckende Blutarmut der Einhufer handelt es sich um eine Virusinfektion, die alle Equiden wie Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel befallen kann und die für den Menschen ungefährlich ist…

Seit Anfang Juni 2017 waren in einigen Bundesländern Infektionen von Pferden mit dem Virus festgestellt worden. Der erste Fall wurde bei einem Pferd in Niedersachsen nachgewiesen. Daraufhin wurden die Kontakte dieses Pferdes zu anderen Beständen ermittelt und in der Folge weitere einzelne infizierte Tiere festgestellt, zuletzt gestern (28. Juni 2017) in Hamburg.

Da die infizierten Pferde aus den anderen Bundesländern teilweise in Kontakt mit Pferden in Schleswig-Holstein gekommen sind, werden derzeit mehrere Kontaktbetriebe untersucht. Bislang gibt es keine Hinweise auf Ansteckungen. Dennoch müssen die betroffenen Bestände bis zum Abschluss der amtlichen Untersuchungen gesperrt werden.

Darüber hinaus ist der Kreis Pinneberg von einem in Hamburg eingerichteten Sperrbezirk betroffen (südöstlicher Rand der Stadt Schenefed). Sofern hier Equiden gehalten werden, müssen diese entsprechend der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer untersucht werden, zudem gelten weitere Einschränkungen wie Verbringungsverbote und ein Aufstallungsgebot.

Hintergrund:

Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (syn. Equine Infektiöse Anämie – EIA, Infektiöse Anämie der Einhufer) ist eine durch ein Lentivirus aus der Familie der Retroviren ausgelöste Erkrankung, die Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras (Equidae) betrifft.

Die Krankheit ist keine Zoonose, Menschen können sich mit EIA nicht infizieren.

Die Infektion erfolgt in erster Linie über den Austausch von Blut, vorrangig durch blutsaugende Insekten (Bremsen oder Stechfliegen). Eine Übertragung durch Insektenvektoren von einem infizierten Pferd ist nur über kurze Distanzen von 100 bis 200 Metern möglich. Die Krankheit kann akut, chronisch und ohne klinische Erscheinungen (inapparent) verlaufen.

Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer kommt weltweit vor, tritt jedoch regional gehäuft in Nord- und Südamerika, Asien, Afrika, Australien sowie Süd- und Osteuropa auf. In Deutschland sind in den vergangenen Jahren vereinzelte Fälle nachgewiesen worden; häufig handelt es sich dabei um infizierte Tiere, die nach Deutschland importiert oder verbracht worden sind. Die Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer bestimmt, dass infizierte Tiere eingeschläfert werden müssen, da sie lebenslange Virusträger bleiben und andere Equiden infizieren können.

Nähere Informationen finden Sie in den FAQs unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tiergesundheit/faqInfektioeseAnaemie.html

Die genaue Lage des Sperrbezirksbereich im Kreis Pinneberg finden Sie unter www.kreis-pinneberg.de.

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch