„Niemand darf verloren gehen“: Bildungsministerin Britta Ernst legt „Bericht über die Einrichtung von Jugendberufsagenturen“ vor

KIEL. 28.02.17 – „Junge Menschen in Schleswig-Holstein sollen nach der Schule eine Ausbildung machen können. Diejenigen, denen das nicht sofort gelingt, brauchen Unterstützung aus einer Hand. Niemand darf verloren gehen“, sagte heute (28. Februar) Bildungsministerin Britta Ernst bei der Vorstellung des „Berichts über die Einrichtung von Jugendberufsagenturen (JBA) in Schleswig-Holstein“…

„Wir müssen darauf achten, dass wir niemanden an dem so wichtigen Übergang von der Schule in den Beruf aus dem Blick verlieren und dass es gezielte Angebote gibt“, sagte Ernst. Vor diesem Hintergrund sei die Idee für Jugendberufsagenturen (JBA) in Schleswig-Holstein entstanden und von der Landesregierung mit einer Anschubfinanzierung von 200.000 Euro gefördert worden. Jetzt stehe die Eröffnung der sechsten JBA am 1. März in Kiel an: „Was klein begann, ist schnell zu einer Erfolgsgeschichte gewachsen“, sagte die Ministerin.

Die erste Jugendberufsagentur Schleswig-Holsteins sei im Februar 2016 in der Stadt Neumünster eröffnet worden, erläuterte Ernst. In den Kreisen Dithmarschen, Nord-friesland, Pinneberg und Schleswig-Flensburg seien im Verlauf des vergangenen Jahres weitere Jugendberufsagenturen eingerichtet worden. Die Ministerin bedankte sich für die Aufgeschlossenheit und die gute Kooperation der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Jobcenter, der Kreise und der Städte bei der Gründung der JBA und hob hervor, dass die Ausgangslage in Schleswig-Holstein sehr gut gewesen sei: In allen Kommunen werde die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf mit einem ausgeprägten Verantwortungsgefühl und mit großer Kooperationsbereitschaft schon länger verfolgt.

In allen JBA-Regionen arbeiteten nicht nur die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, die Jobcenter und die Vertreter/innen der Kinder- und Jugendhilfe unter einem Dach, es sei zudem die direkte Mitwirkung der allgemein bildenden Schulen durch die Schulämter und die der berufsbildenden Schulen vorgesehen. „So können Jugendberufsagenturen präventiv wirken. Und nur so kann es meines Erachtens gelingen, dass niemand an der Nahtstelle von Schule und Beruf verlorengeht“, sagte Ernst. Sie betonte aber auch, es sei mit der Einrichtung von gemeinsamen Anlaufstellen, in denen junge Menschen Beratung und Unterstützung durch die Sozialleistungsträger und die Schulen aus einer Hand erhielten, nicht getan. Der Bericht gebe daher auch Auskunft über das Engagement der Schulen für mehr Berufs- und Studienorientierung und über die Straffung des Übergangsbereichs und die Zusammenarbeit auf der Basis von Fallkonferenzen. Diese Konferenzen gäben den Partnern in der Jugendberufsagentur die Möglichkeit, rechtskreisübergreifende Unterstützung in jedem Einzelfall zu initiieren. Schulgesetz und Schul-Datenschutzverordnung ließen weit reichende Kooperationen am Übergang von der Schule in den Beruf zu.

Bildungsministerin Ernst sagte, sie setze nach der unmittelbar bevorstehenden JBA-Eröffnung am 1. März in auf die Ausweitung von JBA in Schleswig-Holstein: „In den Kreisen und Städten gibt es engagierte Diskussionen zu diesem Thema.“

Aussender: Thomas Schunck, Ministerium für Schule und Berufsbildung (SH)
Redaktion: Torben Gösch