Nachtragshaushalt 2017: Schulen, Krankenhäuser, Straßen – Infrastruktursanierung nimmt weiter Fahrt auf

Kiel, 28.02.17 – Das Kabinett hat heute den von Finanzministerin Heinold vorgelegten Nachtrag zum Haushalt 2017 beschlossen. Mit dem Nachtrag werden einschließlich Verpflichtungsermächtigungen rund 742 Mio. Euro für Infrastruktursanierung in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht, die bis 2022 umgesetzt werden sollen…

Neben rund 727 Mio. Euro für das Infrastrukturprogramm IMPULS – davon 75 Mio. Euro in 2017 – werden die Mittel für die Bauunterhaltung verstärkt und gemeinsam mit den Kommunen wird ein Schulsanitärraumsanierungsprogramm realisiert.

Die Mehrausgaben 2017 für die IMPULS-Maßnahmen werden durch Entnahme aus dem Sondervermögen gedeckt. Zur Gegenfinanzierung der übrigen Maßnahmen im Nachtragshaushalt werden die Zinsausgaben um 13 Mio. Euro abgesenkt. Die bisher im Haushalt vorgesehene Tilgung sinkt um 10 Mio. Euro auf nunmehr rund 37,5 Mio. Euro. Damit wird die Sanierung der Schulsanitäranlagen ermöglicht. Die Investitionsausgaben steigen in 2017 auf 879 Mio. Euro und die Investitionsquote auf 7,7 Prozent.

Hinzukommen für die Sanierung kultureller Spielstätten bis zu 16,5 Mio. Euro über das Eingehen haushaltsgesetzlicher Verpflichtungen. Die Finanzierung wird aus dem Sondervermögen sichergestellt.

Sanierung der Infrastruktur: IMPULS

Das Haushaltsjahr 2016 konnte mit einem Überschuss abgeschlossen werden. Dem Sondervermögen „InfrastrukturModernisierungsProgramm für unser Land Schleswig-Holstein“ (IMPULS 2030) wurden daraus 180 Mio. Euro zugeführt.

Daher können – wie bereits 2016 – Maßnahmen, die ursprünglich erst ab 2018 geplant waren, vorgezogen werden. Mit dem Nachtragshaushalt sieht die Landesregierung

727 Mio. Euro vor, die bis 2022 umgesetzt werden: Für Planungsmittel, für eine Aktualisierung der laufenden Maßnahmen und für neue Maßnahmen, die in den Jahren 2017 und 2018 beginnen und für die bereits jetzt für spätere Jahre Verpflichtungserklärungen eingeplant sind.

Der im Infrastrukturbericht 2016 festgestellte Sanierungstau von rund 5,2 Mrd. Euro soll bis 2030 abgebaut werden. Die jetzt veranschlagten Maßnahmen tragen dazu bei, den Sanierungsstau in folgenden Bereichen bzw. in folgenden Jahren abzubauen:

Geplanter Mittelabfluss IMPULS

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen IMPULS 2030, den ab 2018 jährlich in der Finanzplanung vorgesehenen 150 Mio. Euro und der kommunalen Beteiligung am Krankenhausbau. Für die Umsetzung von IMPULS wird im Finanzministerium eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

Im Rahmen von IMPULS setzt die Landesregierung im Kulturbereich weitere Schwerpunkte: Den Neubau einer Spielstätte in Schleswig für das Landestheater unterstützt die Landesregierung mit 2,5 Mio. Euro. An der weiteren Sanierung der Lübecker Musik- und Kongresshalle (MuK) mit ihrem bedeutenden Konzertsaal beteiligt sich das Land mit bis zu 6 Mio. Euro. Bereits am ersten Sanierungsabschnitt hatte sich das Land mit 2 Mio. Euro beteiligt. Für die Sanierung und Modernisierung des Konzertsaales im Kieler Schloss stellt die Landesregierung bis zu 8 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel werden auf der Grundlage einer haushaltsgesetzlichen Ermächtigung bereitgestellt.

Schulsanitärraumsanierungsprogramm

An schleswig-holsteinischen Schulen besteht zweifelsohne ein Sanierungsstau bei den Schultoiletten. Mit dem Sofortprogramm unterstützt Schleswig-Holstein die Kommunen einmalig in 2017 mit 10 Mio. Euro bei der Beseitigung von Mängeln in den Sanitärräumen von Schulen. Das Ministerium für Schule und Berufsbildung steht im engen Austausch mit den Kommunalen Landesverbänden, um eine zügige Umsetzung des Programms zu gewährleisten. Gefördert werden kann auch die Sanierung von Dusch- und Sanitärräumen in Schulsporthallen. Die Förderquote beträgt 75 Prozent.

Erhöhung der Bauunterhaltungsmittel

Mit dem Nachtragshaushalt werden über 4,7 Mio. Euro (inklusive Baunebenkosten) zusätzlich für dringliche Maßnahmen der Bauunterhaltung bereitgestellt. Die Mittel werden unter anderem für Unterhaltungsmaßnahmen an den Hochschulen, Justizvollzugsanstalten, Polizeidienststellen und Gerichten benötigt.

Weitere Maßnahmen, die mit dem Nachtragshaushalt umgesetzt werden…

Förderung von Projekten aus dem Krankenhausstrukturfonds

Zur Verbesserung der Krankenhausversorgungsstrukturen stellt der Bund den Ländern insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung. Davon erhält Schleswig-Holstein 17 Mio. Euro bei Kofinanzierung in derselben Höhe. Mit dem Nachtragshaushalt schafft die Landesregierung die Voraussetzung um sich an dem Programm zu beteiligen. Neben den Mitteln aus dem IMPULS-Programm und dem Sonderprogramm der Landesregierung zur Bekämpfung des Investitionsstaus an Krankenhäusern ist das Programm ein weiterer Baustein zur Stärkung der Krankenhäuser.

Digitales Lernen

Die Nutzung digitaler Lerninhalte ist unentbehrlicher Grundstein für die Erlangung von Medienkompetenzen. Das Land hat daher das Programm „Lernen mit digitalen Medien“ aufgelegt. Bislang nehmen 46 Schulen an dem erfolgreich laufenden Programm teil. Mit einer Erhöhung der Mittel um 1 Mio. Euro können sich weitere Schulen als Modellschulen im aktuellen Wettbewerb bewerben und beim digitalen Lernen gefördert werden. Die Umsetzung des Programms erfordert eine dauerhaft fachliche Begleitung durch Medienberater*innen und wird daher mit der Bereitstellung von vier Planstellen abgerundet.

Das Land hilft bei der Geflügelpest

Geflügelhalter haben bei Ausbruch von Geflügelpest in ihrem Betrieb einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung für die getöteten Tiere. Über den Nachtragshaushalt werden vorsorglich die Landesmittel für die Erstattung an den Tierseuchenfonds um 600.000 Euro erhöht. Damit will die Landesregierung für den Fall vorbereitet sein, dass es weitere Ausbrüche der Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen gibt. Ein Teil der Entschädigungen wird von der EU rückerstattet.

Darüber hinaus stellt das Land Mittel zur Verfügung, um den 57 Freilandbetriebsstätten in Schleswig-Holstein einen Ausgleich zahlen zu können, weil diese Betriebe – aufgrund der lang anhaltenden Stallpflicht – ihre Eier nach Ablauf von zwölf Wochen nicht mehr als Freilandeier vermarkten dürfen. Pro Betrieb gilt eine EU-rechtlich festgelegte Obergrenze von 15.000 Euro. Mit dem Nachtrag stehen insgesamt 855.000 Euro bereit.

Das Land hilft bei der Beseitigung von Sturmflutschäden

Die Sturmflut am 4./5. Januar 2017 hat an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste teilweise erhebliche Schäden verursacht. Die Landesregierung wird die Kommunen bei der Beseitigung dieser Schäden unterstützen. Eine haushaltsgesetzliche Ermächtigung ermöglicht die Deckung der Bedarfe von bis zu 2 Mio. Euro.

Das Land will die Special-Olympics Deutschland fördern

Die Nationalen Sommerspiele der Special-Olympics Deutschland (SOD) finden im Jahr 2018 in Kiel statt. Das Land plant, sich im kommenden Jahr mit 250.000 Euro an der Ausrichtung zu beteiligen. Dafür wird bereits jetzt mit dem Nachtrag eine Verpflichtungsermächtigung ausgebracht.

Unterhaltsvorschussgesetz

Zur Ausfinanzierung der ab 1. Juli 2017 geltenden Neuregelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) stellt das Land rund 5,4 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung.

Finanzministerin Monika Heinold: „Mit diesem Nachtrag nimmt unser Infrastrukturprogramm IMPULS weiter Fahrt auf. Der Sanierungsstau wird mit großer Entschlossenheit Stück für Stück abgebaut. Außerdem helfen wir, wo Hilfe notwendig ist. Wir bringen das digitale Lernen voran, machen Special-Olympics möglich, sichern die Bauunterhaltung und unterstützen die Kommunen bei der Sanierung der Sanitäranlagen ihrer Schulen. Auch bei der Sanierung bedeutender Spielstätten im Lande unterstützt die Landesregierung nach Kräften. Wir zeigen erneut, dass Konsolidierung und Zukunft Hand in Hand gehen können. So geht Haushalt.“

Aussender: Eugen Witte, Finanzministerium (SH)
Redaktion: Torben Gösch