Landesregierung bringt modernes Dienstrecht für Schleswig-Holstein auf den Weg

KIEL. Die Beschäftigungsbedingungen im Landesdienst werden zukunftsorientiert und attraktiv weiterentwickelt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Beamtenrechts hat das Kabinett heute (30. Juni) in Kiel beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

Die Landesregierung greift damit das Bedürfnis der Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Lebenslagen auf. Mit der Einführung einer Familienpflegezeit, mehr Teilzeitmöglichkeiten und Freistellungsmöglichkeiten bei besonderen familiären Verpflichtungen schärft die Landesregierung das soziale Profil des öffentlichen Dienstes. Außerdem stärkt die Landesregierung die Fürsorge für die Landesbediensteten durch den Ausbau des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Zur Modernisierung sollen auch der Ausbau von Arbeitszeitkonten und die Fortentwicklung flexibler Arbeitsformen beitragen.

„Mit dieser Familien- und Beschäftigtenfreundlichkeit, verlässlichen Beschäftigungsverhältnissen und großer Aufgabenvielfalt bietet das Land Schleswig-Holstein sehr attraktive Bedingungen auch für Nachwuchskräfte“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig. Die Landesregierung sichere das Land von morgen aber nicht nur durch die Werbung um junge Menschen, sondern auch durch den Erhalt von Kompetenzen und Wissen der älteren Beschäftigten im Pensionseintrittsalter. Die gut qualifizierten Mitarbeiter können zukünftig auch in Teilzeit weiterarbeiten statt in den Ruhestand zu gehen.

Das Beamtenlaufbahnrecht wird außerdem durch neue Aufstiegsregelungen und eine Fortbildungsverpflichtung für alle Laufbahnen weiterentwickelt.

Die obersten Dienstbehörden erhalten mehr Möglichkeiten, um auf besondere Personalbedarfe zu reagieren: Eine im Besoldungsrecht vorhandene Zuschlagsregelung wird ausgebaut. Damit steht den Behörden ein Instrument zur Verfügung, um Bewerberinnen und Bewerber für Dienstposten zu gewinnen oder vorhandene Kräfte dort zu halten, wenn diese Posten ansonsten nicht anforderungsgerecht besetzt werden können. Die an das Tarifrecht der Länder angelehnte Regelung kann somit auch genutzt werden, um regional bedingte Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung, beispielsweise an Standorten auf den Nordseeinseln, abzufedern.

Aussender: Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Carsten Maltzan, Lars Erik Bethge
Redaktion: TG / Hallo-Holstein