Zu gut für die Tonne – App gegen Lebensmittelverschwendung

Angeschnittenes Gemüse, übriggebliebene Spaghetti, ein halbes Dessert – alles zu gut zum Wegwerfen. Die „Beste Reste“-App der Bundesregierung hilft dabei, Lebensmittel zu verwenden, anstatt sie zu verschwenden. Nebenbei lehrt sie, modern und gekonnt zu haushalten.

Industrie, Handel, große und kleine Verbraucher entsorgen unnötigerweise viel zu viel Trink- und Essbares. Elf Millionen Tonnen innerhalb eines Jahres waren es im Jahr 2012.

Oft liegt es daran, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum als Verfallsdatum missverstanden wird. Oder es mangelt an Wissen, was man aus Resten noch Leckeres zaubern kann. Die „Beste Reste“-App wirkt dem entgegen.

Privathaushalte sind für fast zwei Drittel der unnötigen Entsorgung verantwortlich. Auf den einzelnen Bundesbürger umgerechnet entsprechen die zwei Drittel immerhin etwas über 80 Kilogramm.

Aus Resten Leckeres zaubern

Dabei ist es so leicht, Lebensmittel zu nutzen anstatt sie zu verschwenden. Das haben inzwischen schon viele Menschen erkannt. Sie nutzen die „Beste Reste“-App. Mehr als 600.000 Mal wurde sie seit ihrem Start im November 2012 inzwischen heruntergeladen und installiert. Vor allem an Privathaushalte gerichtet, hat das Bundesernährungsministerium sie im Rahmen der Initiative „Zu gut für die Tonne“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, der unnötigen Vernichtung von Lebensmitteln entgegenzuwirken.

Vielfach mangelt es an Wissen oder Erfahrung, wie aus Resten – verarbeiteten und unverarbeiteten – Leckeres zubereitet werden kann. Wem die Neigung oder die Fantasie fehlt, kann sich auf der Rezepte-App Anregungen holen.

Sterne-Köche, prominente Kochpaten und Hobbyköche haben mittlerweile insgesamt 340 Rezeptideen für übriggebliebene Lebensmittel eingebracht. Wer selbst auch eine neue Idee einbringen will, kann dies unter www.zugutfuerdietonne.de tun.

Übersicht behalten mit dem Einkaufsplaner

Grundsätzlich ist es ratsam, Lebensmittel nicht wahllos, sondern gut überlegt einzukaufen. Dann muss man auch nicht zwischenzeitlich verdorbene Lebensmittel wegwerfen, weil man nicht dazugekommen ist, sie zuvor zu verwerten.

Auch Lockangebote können den Einkaufskorb voller machen als nötig und benötigt. Ein Einkaufsplaner kann hierbei helfen, die Übersicht über die benötigten Lebensmittel zu behalten.

Wer die „Beste Rezepte“-App auf seinem Smartphone oder Tablet installiert hat und sie nutzt, erhält zudem Unterstützung vom integrierten Einkaufsplaner. Hat man sich beispielsweise für ein bestimmtes Rezept entschieden, so merkt sich der Einkaufsplaner, was zusätzlich zu den Resten zu besorgen ist.

Im Lebensmittelgeschäft ist er dann erneut hilfreich, weil die Liste schon systematisch sortiert ist.

Mindesthaltbarkeitsdatum oft missverstanden

Ursächlich für das unnötige Entsorgen von Nahrungsmitteln ist oft auch ein Missverständnis: Denn das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht als Stichtag zu sehen, ab dem ein Produkt zwingend ungenießbar wird. Vielmehr sind Lebensmittel auch nach Ablauf dieses Datums häufig noch genießbar.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt lediglich an, bis wann ein Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Farbe und Geschmack behalten sollte.

Voraussetzung für eine längere Haltbarkeit ist aber, dass die Ware angemessen gelagert wird. Sofern bestimmte Aufbewahrungsbedingungen – wie eine Höchsttemperatur – erforderlich sind, müssen diese auf der Verpackung stehen. Stellt sich zuhause heraus, dass eine Ware bereits verdorben ist, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum noch nicht erreicht ist, kann man Ersatz verlangen.

Jede Ware unterschiedlich

Wie lange jedes einzelne Lebensmittel genießbar ist, lässt sich selten auf den Tag genau sagen.

Zwar lassen Hersteller Studien über Haltbarkeit und Stabilität ihrer Erzeugnisse anfertigen. Von Ware zu Ware gibt es aber Unterschiede geben.

Deshalb gehen Hersteller auf Nummer sicher: Sie benennen jeweils das Datum, bis zu welchem sie für alle Einzelwaren einer Lebensmittelsorte die spezifischen Eigenschaften zu garantieren beabsichtigen. Das wiederum heißt, dass ein Lebensmittel häufig über dieses Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus genießbar ist. Wie lange das im Einzelnen ist, hängt von dem Lebensmittel, der Verarbeitung und der Lagerung ab.

Nicht zu verwechseln ist das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem Verbrauchsdatum. Letzteres ist bei leicht verderblichen Produkten, wie etwa bei Hackfleisch, anzugeben. Es sagt aus, wie lange das bestimmte Lebensmittel konsumiert werden kann und nicht gesundheitsschädlich ist.

App hilft mit Tipps

Über die allgemeinen Erfahrungswerte zu Haltbarkeit verschiedener Lebensmittel gibt die „Beste Reste“-App übrigens auch Auskunft, und zwar von Apfel bis Zwiebel. Übrigens: Ständig gibt es auf der App neue weitergehende Angebote rund um das Thema.

Die App ist kostenlos im AppStore und bei GooglePlay erhältlich.

Aussender: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Redaktion: Torben Gösch