BKA: Keine Überwachung des Mobiltelefons von Uwe Böhnhardt durch das Bundeskriminalamt – BKA weist Bericht der BILD-Zeitung zurück

Wiesbaden – Einem Bericht der BILD-Zeitung vom 26.02.2014 zufolge soll das Bundeskriminalamt im Jahr 1998 das Handy von Uwe Böhnhardt noch vier Wochen nach dem Untertauchen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) überwacht haben. BILD stützt diese Behauptung auf einen Beitrag des ARD-Magazins „Fakt“ vom 25.02.2014.

Das BKA stellt klar: Es hat keine Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme durch das Bundeskriminalamt bei Uwe Böhnhardt gegeben.

Bundeskriminalamt