Rote Karte und Abpfiff für Alleingang: Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes ermöglicht einheitliche Sportwettenbesteuerung

KIEL. Schleswig-Holstein hat gestern im Bundesrat der geänderten Besteuerung von Sportwetten zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die Steuern für Sportwetten gesenkt und für ausländische wie inländische Anbieter vereinheitlicht. Bisher mussten Anbieter mit Sitz im Inland auf den Spieleinsatz 16,66 % zahlen. Ausländische Anbieter, die Wetten über das Internet mit Wettern im Inland abschlossen, waren von dieser Regelung nicht betroffen. Mit der heutigen Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes zahlen nun alle Anbieter unabhängig vom Standort 5 % des Spieleinsatzes.

 

Als Folge der Gesetzesänderung läuft Schleswig-Holsteins Glücksspielabgabe für Sportwetten nun ins Leere: Jetzt fallen auch ausländische Anbieter unter das Bundesge-setz und sind damit von der Landesabgabe befreit.

 

Finanzministerin Heinold begrüßt die Änderung des Gesetzes: „Die Änderung des Ge-setzes ist auch als rote Karte für die ehemalige Landesregierung zu verstehen. Es ist die konsequente Antwort der Bundesländer darauf, dass Schwarz-Gelb in Schleswig-Holstein das Solidarsystems des Länderfinanzausgleichs umgehen wollte.“

Das Finanzministerium im Internet: www.schleswig-holstein.de/fm