HÄRTELEISTUNGEN FÜR OPFEREXTREMISTISCHER ÜBERGRIFFE

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger setzt sich nachdrücklich für Opfer extremistischer Übergriffe ein.

Im Bundesjustizministerium fand heute eine Informationsveranstaltung zur Gewährung von Härteleistungen als Soforthilfe für Opfer extremistischer Übergriffe statt.

An dieser Veranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Opferberatungsstellen, der Landesjustizministerien und Landeskriminalämter sowie verschiedener Polizeidienststellen teil. Bei der Beratung und Unterstützung der Opfer arbeiten Bundesbehörden, Ermittlungsbehörden, Gerichte und nichtstaatliche Opferberatungsstellen eng zusammen. Intensiv wurde an einer Verbesserung des Beratungsangebots gearbeitet, um sicherzustellen, dass möglichst alle Opfer, die Hilfe benötigen, die nötige Unterstützung erfahren.

Alle sind sich darin einig: Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit jedes Einzelnen vor Extremismen jeder Art zu schützen und zu verteidigen und den Opfern derartiger Taten die Solidarität der gesamten Gesellschaft auszudrücken.

Die Bundesregierung hat deshalb für das Jahr 2011 erneut Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um Opfern von extremistischen Übergriffen jeder Art – seien es Links- oder Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus – auf Antrag eine Soforthilfe zukommen zu lassen. Sie ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Opfern gedacht, die häufig mit ihrem Schmerzensgeld- und Entschädigungsanspruch gegen die vermögenslosen Täter leer ausgehen. Zugleich soll mit ihr ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Übergriffe gesetzt werden.

Opfern extremistischer Übergriffe kann auf Antrag eine einmalige Kapitalleistung für Körperschäden sowie in Fällen massiver Beleidigung oder Bedrohung gewährt werden. Gege

Bundesamt für Justiz